Auf einer Baustelle halten sich jeden Tag eine Vielzahl an Personen (Handwerker, Architekten, Zulieferer…) auf.
Dabei finden sich an Baustellen gleich mehrere Gefahrenquellen. So können Menschen durch ein unzureichend gesichertes Gerüst oder herumfliegende Bauteile verletzt, bzw. Fahrzeuge beschädigt werden. Insbesondere bei Personenschäden drohen hohe Schadensersatzforderungen, welche ganz leicht auch in die Millionen gehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet ebenso wie die private Haftpflicht für solche Fälle keinen ausreichenden Schutz.
Pflichten der Bauherren im Einzelnen:
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In der Praxis ist es kaum möglich, diesen Pflichten zu jedem Zeitpunkt nachzukommen.
Bei einer Vernachlässigung der Pflichten, müssen Bauherren für einen daraus resultierenden Schaden in voller Höhe haften. Dies kann im schlimmsten Fall, sowohl geschäftlich wie auch privat, den finanziellen Ruin bedeuten. Selbst, wenn der Schaden von einem der Handwerker verursacht wurde, kann sich der Geschädigte mit seinen Forderungen direkt an den Bauherren wenden. Hat dieser eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, prüft diese die Forderung und begleicht gegebenenfalls den Haftpflichtanspruch.
Die Bauherrenhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt.
Kommt es aufgrund einer solchen Pflichtverletzung zu einem Schaden, so wird dieser durch die Bauherrenhaftpflicht übernommen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt.
Abgedeckt sind:
Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind Schäden aufgrund von Feuer.
Hierfür sollten Bauherren eine separate Feuer-Rohbauversicherung abschließen. Zudem bietet die Bauherrenhaftpflicht bei Diebstahl nur einen begrenzten Versicherungsschutz. Erstattet werden ausschließlich die Kosten für fest mit dem Gebäude verbundene Teile.
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Eine gründliche Risiko-Analyse ist die beste Grundlage, um die individuell beste Versicherung ausfindig zu machen.
Neben Prämien und Leistungen spielen auch die Versicherungsbedingungen eine wichtige Rolle bei der Suche nach einer Bauherrenhaftpflicht. Folgende Kriterien können eine Rolle bei der Entscheidung spielen:
Bauherren sollten zusätzlich zur Prämie darauf achten, dass möglichst umfassende Leistungen sowie faire Bedingungen geboten werden.
Bei den Prämien gibt es, ebenso wie bei den angebotenen Leistungen, deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
Ein genauer Vergleich ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen. Der Versicherungsbeitrag wird nicht wie bei anderen Versicherungen jährlich fällig, sondern einmalig pro Bauvorhaben gezahlt. Die Kosten hängen maßgeblich von fünf Faktoren ab:
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Vertragslaufzeit:
In der Regel endet die Versicherung nach Fertigstellung des Auftrages. Sollte die Fertigstellung jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen, erlischt der Versicherungsschutz bereits nach zwei Jahren.
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Bausumme
Die Prämie einer Bauherrenhaftpflicht hängt maßgeblich von der jeweiligen Bausumme ab. In der Regel verlangen die Versicherer ein Promille, also ein Tausendstel, der Bausumme.
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Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigungssumme pro Versicherungsfall. Übliche Untergrenze sind bei den meisten Versicherern drei bis fünf Millionen Euro.
Vor der Fertigstellung einer großen Ärztepraxis geht das Bauunternehmen insolvent. Der Auftraggeber verklagt den Bauherren, da dieser als Schuldner in einem solchen Fall bürgt. Auch hier greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung und übernimmt den Schadensanspruch.
Man könnte meinen, eine solche Anmerkung entbindet den Bauherren von seiner Haftbarkeit. Doch trotz der Anbringung dieses Schildes an einer Baustelle, ist der zuständige Bauherr nicht von Schadensersatzforderungen befreit, falls sich Kinder beim Spielen auf der Baustelle verletzen. Kommt es zu einer berechtigten Schadensersatzforderung, haftet die Bauherrenhaftpflicht.