Als Frachtführer gelten Personen, welche mit Liefer- oder Lastkraftwagen Waren für Dritte transportieren.
Dabei kann es trotz größter Sorgfalt jederzeit zu einem Schaden kommen. Zudem bestehen bei einem Transport noch zahlreiche weitere Risiken. So kann es beim Be- und Entladen oder auch aufgrund einer schlecht gesicherten Ladung zu einer Beschädigung der Ware kommen. Die Gefahr von Diebstahls oder Vandalismus ist ebenfalls gegeben. Zudem sorgen Naturgewalten wie Hagel oder Sturm immer wieder für Transportschäden. Deshalb ist eine entsprechende Versicherung, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, äußerst sinnvoll.
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung benötigen insbesondere:
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Wenn vom Frachtführer beförderte Waren und Güter beschädigt werden oder abhandenkommen, ersetzt die Frachtführerhaftpflicht den hierbei entstandenen finanziellen Schaden.
Dabei sind alle Schäden bis zur gesetzlichen Haftungshöhe abgesichert. Zudem kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden bei verspäteter Lieferung auf. So kann es passieren, dass die Produktion zum Erliegen kommt, wenn die Lieferung zu spät erfolgt. Diese Kosten können ebenfalls dem Frachtführer in Rechnung gestellt werden.
In den letzten Jahren wurde das Transportrecht europaweit vereinheitlicht. Dies gilt auch für die Haftungshöhe des Frachtführers. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, beträgt diese 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm. Ein Sonderziehungsrecht entspricht umgerechnet etwa 1,20 Euro. Daraus ergibt sich für jedes Kilo transportierte Ware ein Haftungsbetrag von etwa 10 Euro. Der genaue Wert eines Sonderziehungsrechtes kann variieren und richtet sich nach dem aktuellen Dollarkurs. Frachtführer haben zudem die Möglichkeit, mit ihren Kunden auch abweichende Haftungsgrenzen zu vereinbaren. Diese können wahlweise bis zu 8,33 oder bis zu 40 SZR/kg betragen.
Dazu bietet die Frachtführerhaftpflichtversicherung dem versicherten Unternehmen einen passiven Rechtsschutz. Alle Schadensersatzforderungen werden zunächst auf ihre Gültigkeit geprüft. Kommt die Versicherung zum Ergebnis, dass die angemeldeten Ansprüche unberechtigt sind, werden diese von der Frachtführerhaftpflicht abgewehrt. Dabei werden alle eventuell anfallenden Kosten für Gericht, Anwälte oder Sachverständige von der Versicherung übernommen.
Die Frachtversicherung sichert für einen Frachtführer die Beförderung von fremden Waren ab. Dagegen wird eine Transportversicherung von Unternehmen abgeschlossen, welche ihre eigenen Waren und Güter befördern möchten. Dabei ist es unerheblich, ob der Transport vom eigenen oder von einem fremden Unternehmen durchgeführt wird. Eine Transportversicherung ist durchaus sinnvoll, da die Haftung bei der Frachtführerversicherung gesetzlich begrenzt ist. Im Falle eines Totalschadens kann es passieren, dass die Entschädigungssumme nicht zur kompletten Schadensdeckung ausreicht.
Je nach Assekuranz lassen sich noch weitere Risiken mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für eine Bergung oder die Entsorgung von beschädigten Gütern. Bei Sonderfahrzeugen oder Sondertransporten kann der Versicherungsschutz in der Regel auf Anfrage und gegen einen Aufpreis erweitert werden.
Neben der Art des zu befördernden Gutes und der verwendeten Fahrzeuge, ist auch der geografische Bereich, den ein Frachtführer abdeckt, wichtig. Je größer dieser ausfällt, desto höher ist auch die Prämie.
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Die meisten Versicherer legen einen maximalen Selbstbehalt (üblicherweise 150 Euro) fest. Diese Summe muss im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen werden. Grundsätzlich trägt ein Selbstbehalt zur Senkung der Prämie bei.
Aufgrund einer Panne ist der Frachtführer nicht in der Lage, die geladenen Waren zum vereinbarten Zeitpunkt zuzustellen. Der Empfänger - ein Bauunternehmen - kann durch die Verspätung einen Auftrag nicht pünktlich fertigstellen. Daraufhin muss der Bauunternehmer eine Vertragsstrafe zahlen, die dieser anschließend dem Frachtführer in Rechnung stellt. Auch hier greift die Frachtführerhaftpflicht.
Ein LKW gerät in einen Stau. Am Stauende muss er notwendigerweise Notbremsen. Hierbei verrutscht die komplette Ware im Frachtfahrzeug. Der Auftraggeber fordert die erneute Zustellung von Ersatzware sowie Schadensersatz für die beschädigten Waren. Für all diese Kosten kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung auf.