Was für private Haushalte die Hausrats-, ist für Unternehmen jeder Art die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie ist für folgende Sachverhalte elementar:
Die gewerbliche Inhaltsversicherung gehört somit zu den grundlegenden Versicherungen für jeden Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist zurecht eine der wichtigsten Versicherungen, die Unternehmer für ihre Betriebe abschließen.
Eine Inhaltsversicherung richtet sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter.
Abgesichert ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und gelagerte Vorräte.
Zu den versicherten Gegenständen gehören:
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Leitungswasserschäden
Ein Rohrbruch und der daraus resultierende Wasserschaden können zu enormen Kosten führen und die Arbeitsräume beschädigen. Um den Betrieb wie gewohnt weiterführen zu können, müssen die Schäden zügig behoben werden. Die Inhaltsversicherung kommt hierbei für die Reparatur-, Ersatz- und Instandsetzungskosten auf.
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Die Inhaltsversicherung tritt auch dann in Kraft, wenn das Dach zerstört wird oder Wasser in die Räumlichkeiten des Unternehmens gelangt. Bei Fensterbrüchen an sich bedarf es einer Glasversicherung, durch welche die Versicherung ebenfalls erweitert werden kann.
Die zu versichernden Risiken unterscheiden sich von Branche zu Branche und Unternehmen zu Unternehmen oftmals erheblich.
1. Betriebsausfall
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU), auch Ertragsausfallversicherung genannt, wird jedem Unternehmer empfohlen, der sich und sein Unternehmen im Falle einer Betriebsunterbrechung finanziell schützen möchte. Werden zum Beispiel durch Sturm oder Hagel die Unternehmensräumlichkeiten stark beschädigt, kann dies dazu führen, dass der Betrieb vorerst eingestellt werden muss. Neben hierbei anfallenden Reparatur- und Ersatzkosten kommen zudem Umsatzeinbußen durch entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten hinzu. Die BU kommt für den auf diese Weise entstandenen Schaden auf. Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung in der Inhaltsversicherung inkludiert, handelt es sich hierbei um die kleine BU. Wichtig: Umsatzeinbußen und fortlaufende Kosten sind nur dann versichert, wenn diese in unmittelbarer Folge eines durch die Inhaltsversicherung gedeckten Schadens entstehen.
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2. Elementarschäden
Viele Versicherer bieten zusätzlich eine Absicherung gegen erweiterte Elementarschäden, wie zum Beispiel Lawinen, Erdsenkungen, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, etc. an. Hier gilt es natürlich vor allem die lokal relevanten Risiken zu versichern. Da diese Risiken stark Ortsabhängig sind und eine Abdeckung sich somit nicht für jeden Versicherungsnehmer lohnt, ist sie nicht standardmäßig im Leistungsumfang einer Inhaltsversicherung enthalten. Befinden sich die betrieblichen Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers jedoch in einem Gebiet mit erhöhter Elementarschadensgefahr, lohnt sich die zusätzliche Abdeckung erweiterter Elementarschäden, da Reparatur- und Ersatzkosten der meist extensiven Schäden hierbei sonst nicht durch die Versicherung übernommen werden können und der Unternehmer die hohen Kosten aus der eigenen Unternehmenskasse zahlen muss.
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Um bei allen möglichen Risiken für Schäden am Betriebsinhalt auf der sicheren Seite zu sein, gibt es die Allgefahrendeckung, auch die Abdeckung unbenannter Gefahren genannt. Der Versicherung leistet Entschädigung für Betriebsinhalt, der durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt wird. Alle Sachschäden, die nicht explizit als solche in den Vertragsunterlagen ausgeschlossen werden, sind hier im Versicherungsschutz inkludiert. Solche Schäden können z.B. durch Ruß und Rauch, Vandalismus oder innere Unruhen verursacht werden. Auch der Zusatzbaustein ‚erweiterte Elementarschäden‘ wird hierbei von einigen Versicherern eingeschlossen. Fast immer ausgeschlossen von der Allgefahrendeckung sind vorsätzliche/fahrlässige Beschädigungen verursacht durch den Versicherungsnehmer sowie Schäden in Folge von Kriegsereignissen oder Kernenergie.
Kommt es in Folge von Eigenschäden zur Betriebsunterbrechung, trägt eine Betriebsunterbrechungsversicherung hierbei fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne.
Je nach Tarif sind auch weitere Risiken abgesichert:
Einzelrisiken, wie beispielsweise die Absicherung von Ertragsausfällen, werden nicht von allen Inhaltsversicherungen gleichermaßen abgedeckt. Während ein Versicherer gewisse Schadensrisiken komplett abdeckt, kommt ein anderer gar nicht oder nur teilweise für diese auf.
Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, hängt bei der Geschäftsinhaltsversicherung neben den abgesicherten Gefahren und Risiken zusätzlich von verschiedenen anderen Faktoren ab.
Maßgeblich ist zunächst der Wert des vorhandenen Inventars sowie der genutzten Maschinen. Dazu müssen auch die sich im Lager befindlichen Waren und Vorräte berücksichtigt werden. Bei der Inhaltsversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Unternehmen sollten deshalb eine genaue Liste mit dem vorhandenen Betriebsinventar sowie den gelagerten Vorräten und Waren erstellen. Ein weiterer Gesichtspunkt an dieser Stelle ist die Lage des Gewerbes. Hier wird nach Indikatoren wie Einbruchstatistiken und Klimabedingungen tarifiert. Je häufiger Diebstähle, Stürme, Hochwasser u. a. Ereignisse in besagter Gegend vorkommen, desto höher die Versicherungsprämie. Anhand dieser Faktoren wird die maximale Deckungssumme ausgemacht. Wichtig ist, dass noch ein zusätzlicher Puffer eingeplant wird, da bei einer Unterversicherung Leistungskürzungen drohen. Eine Nachhaftung ist oftmals zwar möglich, jedoch mit Aufzahlungen verbunden. Auch die Branche, in welcher ein Unternehmen tätig ist, die Vertragslaufzeit und eine eventuelle Selbstbeteiligung kann sich auf die Versicherungsprämie auswirken.
Grundsätzlich können sich die Kosten einer Inhaltsversicherung von Versicherer zu Versicherer stark voneinander unterscheiden. Folgende wichtige Tarifbausteine beeinflussen die endgültige Prämie zusätzlich:
→ Aufräumarbeiten
Hierbei übernimmt die Inhaltsversicherung die nach dem versicherten Schaden eventuell anfallenden Aufräum- und Abbruchkosten.
→ Autoinhaltsversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen bei Transport im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit, bei Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen an Baustellen.
→ Außenversicherung
Ist eine Außenversicherung in der Inhaltsversicherung inkludiert, kommt die Versicherung auch für Schäden am betrieblichen Eigentum auf, wenn sich diese zum Zeitpunkt des Schadens temporär außerhalb des Versicherungsortes befinden.
→ Dokumentenwiederherstellung
Ist eine Dokumentenwiederherstellung durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert, werden die Kosten für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Urkunden, Datenträgern und Wertpapieren übernommen. Des Weiteren erstattet die Versicherung in einem solchen Fall die Kosten eines Angebotsverfahrens.
→ Elektronikversicherung
Wird die Absicherung betrieblicher Elektronik inkludiert, werden Schäden an dieser ebenfalls durch die Inhaltsversicherung abgedeckt. Kommt besonders wertvolle Elektronik zum Einsatz, kann für solche Unternehmen eine eigenständige Elektronikversicherung lohnenswert sein, da die Deckungssumme einer Inhaltsversicherung für eine umfassende Absicherung in solchen Fällen oftmals nicht ausreicht.
→ Ertragsausfall
Ist ein Schaden besonders groß, kann es dazu kommen, dass der Betrieb temporär beschränkt oder gar komplett stillgelegt werden muss. Berücksichtigt die Inhaltsversicherung Ertragsausfälle, kommt die Versicherung für den Verdienstausfall während dieser Zeit auf.
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→ Extended-Coverage
Die Extended-Coverage-Deckung schützt vor Gefahren, die die Inhaltsversicherung regulär nicht deckt. Dabei handelt es sich um politische Risiken (Aussperrung, böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik), Fahrzeuganprall, Rauch, sowie Überschalldruckwellen.
→ Fahrlässigkeit
Deckt die Geschäftsinhaltsversicherung Fahrlässigkeit ab, werden nicht nur die Kosten infolge von unverschuldeten Schäden übernommen, sondern ebenfalls Schäden, welche durch die Außerachtlassung der objektiven Sorgfalt entstanden sind.
→ Glas- und Gebäudeversicherung
Befinden sich die genutzten Räume im Besitz des Gewerbetreibenden, erweisen sich sowohl eine Glas- als auch eine Gebäudeversicherung für sehr nützlich, da nicht alle Schäden am Gebäude selbst durch die Inhaltsversicherung gedeckt werden.
→ Kosten durch Sicherungsmaßnahmen
Bei der Kostenübernahme von Sicherungsmaßnahmen übernimmt die Inhaltsversicherung die Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen, welche der Unternehmer wegen rechtlicher Vorschriften infolge eines Schadens veranlassen musste.
→ Raub
Deckt die Inhaltsversicherung Raub ab, sind Wertgegenstände wie beispielsweise Bargeld, Urkunden, Münzen und Medaillen, Perlen und Edelsteine sowie Geldkarten, die sich im versicherten Gebäude oder Grundstück befinden, im Versicherungsschutz enthalten.
→ Schaden an außen befindlichen Gegenständen
Schließt die Versicherung diesen Fall mit ein, werden nicht nur Gegenstände innerhalb des Versicherungsortes finanziell abgesichert, sondern auch an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Gegenstände. Zu diesen zählen beispielsweise Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen und Schilder, Transparente und Überdachungen, sowie Schutz- und Trennwände. Dies gilt jedoch nur, wenn der Unternehmer und nicht der Vermieter das Schadensrisiko für die genannten Gegenstände trägt. |
→ Transportversicherung
Beinhaltet die Geschäftsinhaltsversicherung eine Transportversicherung, werden Gegenstände auf Transportwegen gegen Raub abgesichert. Während Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Edelmetalle abgesichert sind, werden jedoch Schmuckstücke, Edelsteine, Perlen und Raumschmuck nicht in der Versicherung eingeschlossen.
→ Überspannungsschäden
Hierbei kommt die Inhaltsversicherung für Überspannungsschäden infolge eines Blitzes oder anderer elektrischer Erscheinungen auf.
→ Unterversicherungsverzicht
Liegt ein Unterversicherungsverzicht vor, verpflichtet sich der Versicherer im Schadensfall nicht zu überprüfen, ob eine eventuelle Unterversicherung, also ein höherer Wert des Eigentums als in der Police angegeben, vorliegt. Der Versicherer kommt für entstandene Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf.
→ Vorsorgeversicherung Neuanschaffungen
Berücksichtigt die Inhaltsversicherung eine Vorsorgeversicherung für Neuanschaffungen, hilft dies dem Unternehmen eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Vorsorgeversicherung erlaubt es dem Unternehmen die eigentliche Versicherungssumme mit dem Kauf von neuen Waren oder Maschinen zu überschreiten, ohne eine Unterversicherung zu riskieren. Die neue Versicherungssumme muss dem Versicherer erst zur neuen Beitragszahlung beziehungsweise zu Beginn der Vertragslaufzeit mitgeteilt werden.
→ Wertgegenstände
Schließt die Versicherungspolice Wertsachen mit ein, kommt die Inhaltsversicherung für Schäden an beispielsweise Schmuck, Urkunden oder Münzen auf. Die Versicherung übernimmt den Schaden allerdings nur, wenn die Wertgegenstände zuvor in geeigneten Behältnissen aufbewahrt wurden.
Was Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall tun müssen, hängt zunächst vom Schaden selbst ab – Im Fall eines Feuers muss selbstverständlich als Erstes die Feuerwehr gerufen, bei Einbruchdiebstahl die Polizei benachrichtigt werden, usw. Grundsätzlich gilt jedoch bei jeder Schadensart, dass der Versicherer, bei dem die Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, so schnell wie möglich benachrichtigt werden muss. Dazu reicht zunächst ein Anruf, um Informationen zum weiteren Verlauf der Schadensregulierung zu erhalten.
Ein Diebstahl in der Rechtsanwaltskanzlei hat große Schäden hinterlassen: Die Diebe haben alle wertvollen elektronischen Geräte gestohlen und mehrere Möbel beschädigt. Außerdem sind wertvolle Akten abhandengekommen. Der Betrieb kann unter diesen Umständen nicht fortgeführt werden. Die elektronischen Geräte und die Möbel müssen ersetzt, die Akten wiederhergestellt und die Schlösser im gesamten Gebäude ausgetauscht werden. Die Inhaltsversicherung zahlt den Schaden in vollem Umfang. Der Betrieb kann zeitnah wiederaufgenommen werden.
Ein Onlinehändler muss bei Ankunft in seinem Warenlager erschreckendes feststellen: Ein starker Sturm hat das Dach abgedeckt und beschädigt. Das eindringende Wasser hat zudem einen großen Teil der teuren Ware zerstört, welche so nun nicht mehr verkauft werden kann. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den gesamten Verlust des Händlers auf und begleicht diesen. Sie übernimmt sowohl die Kosten für die beschädigte Ware als auch die Reparaturkosten für das beschädigte Dach und sonstige Ersatzkosten.