Betriebsunterbrechung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch unter dem Namen Ertragsausfallversicherung bekannt ist, ist für jeden Unternehmer empfehlenswert, um sich selbst, wie auch sein Unternehmen, vor großen finanziellen Risiken zu bewahren.

Was geschieht, wenn Ihr Dach durch einen Sturm beschädigt wird oder aufgrund eines Brandes Ihre Büroräume samt dem Inventar zerstört wurden? Bei beiden Schadenbeispielen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie Ihrer Tätigkeit nur sehr eingeschränkt oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr nachgehen können.

Eine solche Betriebsunterbrechung kann für Sie und Ihr Unternehmen existenzgefährdend sein und bringt zumindest hohe finanzielle Kosten mit sich. Mit dem richtigen Versicherungsschutz und einer individuell auf Ihr Unternehmen angepassten Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie sich und Ihr Unternehmen vor eben solchen Schäden schützen.


Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung muss vor allem darauf geachtet werden, welche Schäden im Rahmen einer normalen Inhaltsversicherung abgedeckt sind und welche nicht.

 

Für den ersten Fall spricht man von einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung. Wenn umfangreichere Risiken abgedeckt werden sollen, kann dies im Rahmen einer eigenständigen mittleren oder großen Betriebsunterbrechungsversicherung geschehen.

 

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
(Teil der Inhaltsversicherung):

 

Die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist als Bestandteil in der Inhaltsversicherung integriert.

 

Sie sichert Ihr Unternehmen vor einem Ertragsausfall ab, wenn der Geschäftsbetrieb durch einen Schaden beeinträchtig wird oder eventuell vollkommen unterbrochen werden muss. Da es sich um einen Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung handelt, sind in der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich die Gefahren abgedeckt, gegen die Sie sich durch den Abschluss einer Inhaltsversicherung schützen. Diese Gefahren sind Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Da nur Versicherungsschutz gegen diese Gefahren besteht und diese Art der Betriebsunterbrechungsversicherung nur zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann, nennt man sie "kleine Betriebsunterbrechung".

 

Mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung:

 

Neben der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung, welche über die Inhaltsversicherung mit abgeschlossen wird, gibt es auch eigenständige Versicherungsverträge, die mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden.

 

Diese eigenständigen Versicherungen nennt man "mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung " und "große Betriebsunterbrechungsversicherung". Sie unterscheiden sich lediglich in der Höhe der Versicherungssumme und in ihrem Versicherungsumfang. So versichern mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherungen nicht nur Schäden aus den Gefahren einer Inhaltsversicherung, sondern auch andere Folgeschäden, wie z.B. Mehrkosten durch resultierende Überstunden oder Schichtarbeit. Darüber hinaus sind auch solche Schäden abgesichert, die nicht durch die vier Gefahrenarten der Inhaltsversicherung verursacht werden. Dies wird auch "All-Risk-Basis" genannt.


Was ist versichert?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung muss vor allem darauf geachtet werden, welche Schäden im Rahmen einer normalen Inhaltsversicherung abgedeckt sind und welche nicht.

 

Für den ersten Fall spricht man von einer kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung. Wenn umfangreichere Risiken abgedeckt werden sollen, kann dies im Rahmen einer eigenständigen mittleren oder großen Betriebsunterbrechungsversicherung geschehen.


Welche Betriebsunterbrechungsversicherung passt zu meinem Unternehmen?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt standardmäßig für Gewinneinbußen und laufende Fixkosten (wie Gehälter oder Miete) auf.

 

Der Bedarf des Unternehmens sollte vor Abschluss einer Versicherung genau geprüft werden. Bei der BU besteht die Möglichkeit, bedarfsgerecht nur einzelne Gefahren oder aber komplette Gefahrengruppen mit einzuschließen.

 

Bei Standardschäden der Inhaltsversicherung, kommt bereits die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung für den nicht-erwirtschafteten Betrag und die Fixkosten nach Betriebsstillstand auf. Dies sind üblicherweise Schäden durch:

  • Feuer
  • Sturm/ Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Folgendes ist in der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung in einem spezifischen Umfang versichert

  • Alle Schäden der kleinen BU
  • Elementargefahren (bspw. Überschwemmungen und Erdbeben)
  • Böswillige Beschädigung
  • Verbundene Mehrkosten durch bspw. Überstunden und Schichtarbeit
  • Schäden auf All-Risk-Basis

Umfang: Die Höhe der vereinbarten Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung, welche deutlich höher als die einer Inhaltsversicherung angesetzt werden kann. Diese kann der Unternehmer, in Abstimmung mit dem Versicherer, selbst wählen.

 

Der Versicherungsschutz ist örtlich begrenzt: Hierbei wird der genaue Sitz Ihres Unternehmens und der evtl. bestehenden Niederlassungen benötigt, da das dort vorhandene Inventar und die Räumlichkeiten versichert sind.


Kosten einer Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Tarife hängen von vielen Kleinigkeiten in Bezug auf Ihr Gewerbe ab.

 

Die wichtigsten Stellgrößen:

 

Versicherungssumme

 

Ist eine Begrenzung der Entschädigungsleistung, welche höchstens durch Ihre Versicherungspolice abgedeckt ist. Die Versicherungssumme steht pro Schadenfall einmal zur Verfügung und deckt Kosten für Personen- und Sachschäden ab. Die maximale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden kann dabei je nach Tarif variieren. Eine Mindesthöhe von drei Millionen Euro gilt als übliche Untergrenze.

 

Selbstbeteiligung

 

Definiert die Höhe bis zu der Sie selbst für einen Schaden aufkommen müssen. Das bedeutet gleichzeitig, die Versicherung greift erst dann, wenn die Kosten über dem Wert des Selbstbehaltes liegen. Der Selbstbehalt gilt stets pro Schadensfall und nicht pro Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt: je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher die Versicherungsprämie.

 

Versicherungsprämie

 

Hängt neben den oben genannten Kriterien vor allem von der Zahl der Mitarbeiter, der Höhe des Umsatzes, Höhe der gezahlten Gehälter und Erbringungsort der unternehmerischen Leistung ab.

 

Laufzeit

 

Beträgt üblicherweise ein bis drei Jahre. Je länger die Laufzeit vom Gewerbetreibenden gewählt wird, desto geringer ist in der Regel auch die Versicherungsprämie.


Was sind typische Schadensfälle der Betriebsunterbrechungsversicherung?

Brand im Kühlhaus

 

Durch einen technischen Defekt an einer Kühleinrichtung kommt es zu einem Brand in einem Restaurant.

 

Die Sanierungsarbeiten am Gebäude selbst sowie an der Betriebseinrichtung verursachen eine mehrwöchige Schließung des Restaurants und erzeugen somit einen hohen finanziellen Schaden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die entstandenen Umsatzeinbußen des Restaurantinhabers aufgrund der Schließung.

 

Überschwemmung beim Bäcker

 

Durch das Hochwasser der nahe zum Ladengeschäft verlaufenden Elbe, kommt es zur Katastrophe und die Bäckerei wird komplett überschwemmt.

 

Einrichtungen, Geräte und Innenausbau des Geschäfts sind komplett zerstört. Durch die große Betriebsunterbrechungsversicherung werden sowohl die Kosten zum Wiederaufbau des Ladens als auch die entgangenen Gewinne übernommen.

Sturmschäden am Dach

 

Durch einen Sturm wird das Dach einer Werkstatt beschädigt, was dazu führt, dass aus Sicherheitsgründen der Betrieb eingeschränkt wird.

 

Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung werden die Umsatzeinbußen des Werkstattbesitzers übernommen. Außerdem kommt die Inhaltsversicherung für die Reparaturen am Dach auf. Für den Eigentümer oder Mieter entstehen so quasi keine Kosten.