Besonders Unternehmen, die in eigenen Betriebsstätten produzieren, werden von einem Ausfall hart getroffen.
Kommt die Produktion ins Stocken, müssen defekte Maschinen oder Maschinenteile so schnell wie möglich ersetzt werden. Dies führt in vielen Fällen zu hohen Kosten. Hinzu kommen unter Umständen auch Umsatzeinbußen, falls die betroffene Maschine zu einem Produktionsausfall führt.
Eine Maschinenbruchversicherung leistet unkompliziert und zügig den erforderlichen Schadensersatz und empfiehlt sich insbesondere für:
Durch eine Maschinenbruchversicherung werden alle plötzlichen und unvorhersehbaren Schäden abgedeckt, die an betrieblich genutzten Maschinen, technischen Anlagen und Geräten auftreten.
Wichtig dabei ist, dass alle zu versichernden Maschinen in der Police aufgeführt werden. Als Schadenswert wird immer der zum Schadenszeitpunkt geltende Maschinenwert herangezogen. Die Maschinenbruchversicherung sorgt für einen schnellen und unbürokratischen Ersatz. Über den Restwert hinausgehende Kosten müssen jedoch vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Der Restwert ist der nach Ablauf der technischen Nutzungsdauer bestehende Maschinenwert. Die Maschinenbruchversicherung ersetzt - sofern eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung im Tarif inkludiert ist - auch finanzielle Schäden aufgrund von Umsatzeinbußen. Mögliche Aufwendungen für Fracht, Zoll oder Montage werden dagegen standardmäßig von der Versicherung übernommen.
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Im Falle eines Maschinenausfalls können die erwarteten Gewinne oftmals nicht mehr erzielt werden. Die auftretenden Umsatzeinbußen können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.
Wie bei allen Versicherungen gelten auch bei der Maschinenbruchversicherung einige Ausschlüsse. Diese sind in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers dokumentiert.
In der Regel gelten bei der Maschinenbruchversicherung folgende Ausschlüsse:
Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen geltenden Ausschluss gegen Zahlung eines Aufpreises in den Versicherungsschutz aufzunehmen.
Dieser Beitrag wird vom Unternehmer selbst festgesetzt.
Es handelt sich hierbei um die Summe, die im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen wird. Grundsätzlich gilt bei einer Maschinenbruchversicherung eine Mindest-Selbstbeteiligung von 250-500 Euro pro Schadensfall. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Prämie.
Versicherungsumfang:
Die meisten Versicherer bieten einen grundlegenden Leistungsumfang, der je nach Bedarf vom Unternehmer ergänzt werden kann.
Hier unterscheiden sich die verschiedenen Tarife und Versicherungsgesellschaften jedoch erheblich, sodass ein detaillierter Vergleich sich lohnt.
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Des Weiteren gibt es drei Aspekte, derer sich ein Unternehmer vor Abschluss der Versicherung bewusst sein sollte. Andernfalls können Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären.
Den passenden Tarif zu finden, ist oft gar nicht so einfach, da sich Versicherungsgesellschaften stark in ihren Versicherungsleistungen unterscheiden.
Vor Abschluss einer Versicherung sollte sich der Gewerbetreibende über die inkludierten Leistungen informieren und notwendige darüber hinaus gehende Zusatzleistungen mit dem Versicherer festlegen. In vielen Fällen macht auch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung Sinn. Diese deckt Umsatzeinbußen durch beschädigte Maschinen ab.
In einer Produktionshalle macht ein Mitarbeiter einen folgeschweren Fehler bei dem Bedienen einer Maschine. Die Mechanik ist ruiniert und die Maschine fällt aus. Damit der Betrieb zeitnah wieder aufgenommen werden kann, muss die Maschine repariert werden. Die Reparaturkosten übernimmt die Maschinenbruchversicherung.
Der Tank eines Gabelstaplers wird nachts mutwillig von Unbekannten beschädigt. Der Besitzer bemerkt den Schaden erst am nächsten Morgen, als Flüssigkeit ausläuft. Er meldet den Schaden sofort und gibt das Fahrzeug in eine Werkstatt. Die Reparaturkosten werden von der Versicherung übernommen.