Das Personal ist regelmäßig ein wesentlicher Teil des Unternehmens. Arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen sowohl das Unternehmen, als auch die Arbeitnehmer*innen direkt und unmittelbar. Die rechtlichen Regelungen und Anforderungen zu allen Aspekten des Arbeitslebens sind dabei in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze geregelt. Sie betreffen aber nicht nur rein arbeitsrechtliche Themen, wie z. B. die Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts, des Steuerrechts und des Datenschutzes.
Diese Vielzahl von Fragestellungen zu überblicken und für Ihr Unternehmen individuell zu lösen, ist die bewährte Kompetenz unserer Kanzlei. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung stehen wir auch an der Seite Ihres Unternehmens!