Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel fast ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Aufnahme in die Familienversicherung des Partners, sofern das eigene Einkommen unter 425 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 450 Euro im Monat. Eingeführt wurde diese Altersgrenze im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer.