Der Grund: die finanziellen Konsequenzen können immens sein. Im schlimmsten Fall müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 30 Jahre nachzahlen. Wir helfen Ihnen gerne, Scheinselbständigkeit in Ihrem Fall abzuschätzen und unterstützen Sie mit Handlungstipps.
Sofern Sie als Unternehmen und Unternehmer Aufträge an Honorarkräfte, freie Mitarbeiter, Kleinunternehmer und andere selbständige Dienstleister vergeben, laufen Sie Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbständigen eingestuft zu werden. Die Konsequenz neben möglicher Strafverfolgung ist die Nachzahlung von Arbeitgebern- und Arbeitnehmeranteilen zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Mit unserer Analyse erhalten Sie kostenfrei eine Ersteinschätzung, ob für Sie Handlungsbedarf besteht.