Scheinselbständigkeit

Die Scheinselbständigkeit ist auch für viele Selbständige ein unerfreuliches Thema. Das liegt an der unklaren Rechtslage in Deutschland. Trotzdem sollten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber stets auf der sicheren Seite stehen, um dem Risiko einer Scheinselbständigkeit vorzubeugen.


Der Grund: die finanziellen Konsequenzen können immens sein. Im schlimmsten Fall müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 30 Jahre nachzahlen. Wir helfen Ihnen gerne, Scheinselbständigkeit in Ihrem Fall abzuschätzen und unterstützen Sie mit Handlungstipps.

 

Sofern Sie als Unternehmen und Unternehmer Aufträge an Honorar­kräfte, freie Mitarbeiter, Klein­unternehmer und andere selbständige Dienstleister vergeben, laufen Sie Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbständigen eingestuft zu werden. Die Konsequenz neben möglicher Strafverfolgung ist die Nachzahlung von Arbeitgebern- und Arbeitnehmer­anteilen zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Mit unserer Analyse erhalten Sie kostenfrei eine Ersteinschätzung, ob für Sie Handlungsbedarf besteht.