In der Versorgungsordnung sind alle Regeln zur bAV in einem Unternehmen oder in einem Konzern wie zum Beispiel
zusammengefasst.
Die Versorgungsordnung ist häufig die Rechtsgrundlage für eine Betriebsvereinbarung. Ursprünglich war die Versorgungsordnung für die arbeitgeberfinanzierten Zusagen konzipiert.
Das Ziel der Versorgungsordnung ist die transparente Darstellung der bAV gegenüber den Arbeitnehmern. In der Versorgungsordnung sind also alle relevanten Informationen klar aufgezeigt.
Sinnvoll ist eine Versorgungsordnung seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II (BRSG) für alle Unternehmen, da Arbeitgeberzuschüsse i. H. v. 15 % seit dem 01.01.2019 verpflichtend sind.
Eine Versorgungsordnung kann individuell strukturiert sein. Beispielhaft wollen wir folgende Punkte erwähnen:
Eine Versorgungsordnung darf nur von zugelassenen Rechtsberatern erstellt werden. Die Erstellung einer Versorgungsordnung durch den Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvermittler auf Basis von § 34d GewO und § 5 Abs. 1 RDG ist juristisch nichtig.
Wir sind Experten für betriebliche Versorgungssysteme und arbeiten mit einem Netzwerk an Rechts- und Steuerberatern zusammen.